
Die Strahlenbehandlung gehört seit rund 80 Jahren neben der Operation zur Standardbehandlung bei Brustkrebs. In den letzten Jahren hat die Strahlentherapie große Fortschritte gemacht. Neue Bestrahlungsgeräte ermöglichen es, diese Therapie wirksam und trotzdem schonend einzusetzen.
Ziel der Behandlung mit ionisierenden Strahlen (Radiotherapie oder Radiatio) ist es, eventuell im Operationsgebiet oder im Bereich der Lymphknotenstationen verbliebene Tumorzellen oder kleinste Metastasen zu zerstören.
Ionisierende Strahlen greifen im Kern der Zelle und damit in deren „Kommandozentrale“ an. Die Schlüsselsubstanz für die Vererbung (Desoxyribonukleinsäure, kurz DNS) kann durch Strahleneinwirkung so weit geschädigt werden, dass die Zellen sich nicht mehr teilen und vermehren können. Gesunde Zellen verfügen über ein Reparatursystem, das solche Schäden ganz oder teilweise beheben kann. Dies fehlt bei Tumorzellen weitgehend, so dass die entsprechenden Veränderungen irreparabel sind und zum Absterben der Zelle führen.
Im Gegensatz zur medikamentösen Behandlung wirkt die Strahlentherapie nur örtlich, das heißt ausschließlich im Bestrahlungsfeld selbst. Mit der modernen dreidimensionalen Bestrahlungsplanung ist es möglich, in der „Zielregion“ die gewünschte Dosis zu erzielen und gleichzeitig das umliegende gesunde Gewebe bestmöglich zu schonen.
Die Strahlenbehandlung ist unter folgenden Bedingungen immer angezeigt:
Da in den letzten Jahren zunehmend häufiger brusterhaltend operiert wird und sich daran immer eine Strahlenbehandlung anschließt, wird die Strahlentherapie heute hauptsächlich unterstützend (adjuvant) eingesetzt. Aber auch der heilende (kurative) und der lindernde (palliative, zum Beispiel bei schwer beeinflussbaren Schmerzen) Effekt der Strahlenbehandlung wird genutzt.
Die adjuvante Strahlentherapie soll vor allem das Risiko verringern, dass sich im unmittelbaren Bereich der operierten Brust eine neue Geschwulst (Lokalrezidiv) bildet. Im Allgemeinen beginnen die Bestrahlungen frühestens drei Wochen nach dem chirurgischen Eingriff. Maßgeblich für den Zeitpunkt, wann die Bestrahlung beginnt, ist vor allem, wie weit die Operationswunde abgeheilt ist. Der Heilungsprozess sollte weitgehend abgeschlossen sein, bevor das Gewebe durch die Strahlen erneut belastet wird. Im Übrigen kommt es auch darauf an, wie der Allgemeinzustand der betroffenen Frau ist, wie radikal der Eingriff war und welche Zielsetzung die Bestrahlung hat.
Die Strahlenbehandlung ist eine wichtige Säule der Therapie. Die Programmgrundlagen zeigen die wissenschaftlichen Kriterien auf, nach denen eine Strahlentherapie angezeigt ist. Nach diesen Kriterien können Arzt und Patientin entscheiden. Die Strahlentherapie ist immer bei brusterhaltender Therapie angezeigt. Genannt werden aber auch Kriterien, wann sich bei Brustentfernung eine Strahlentherapie anschließen sollte. Diese Entscheidung hängt unter anderem von der Tumorgröße, dem Befall der Achsellymphknoten sowie der Vollständigkeit der Tumorentfernung ab.
In einigen Fällen wird der Arzt auch die Bestrahlung der Achselhöhle diskutieren, beispielsweise bei deren ausgedehntem Befall. Die Entscheidung muss sehr individuell getroffen werden. Dabei ist genau abzuwägen zwischen der zusätzlichen Sicherheit vor einem Rückfall und den möglichen Beschwerden durch eine Achselhöhlenbestrahlung.
Die Bestrahlung der Brust und etwaiger Lymphabflussgebiete nimmt etwa sechs Wochen in Anspruch.
Die Haut kann in manchen Fällen neben einer trockenen Schuppung auch mit Rötung reagieren, die bei einer voluminösen Brust stärker ausgeprägt sein kann.
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