
Wir möchten Ihnen einen kurzen Überblick über die Leistungen rund um das Thema Schwangerschaft und Geburt geben. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der BKK, bei der Sie versichert sind.
Schwangerschaft und Entbindung
Um mögliche Risiken und evtl. Veränderungen rechtzeitig zu erkennen und behandeln zu können, werden während einer Schwangerschaft mehrere Vorsorgeuntersuchungen als Leistung Ihrer BKK angeboten – für eine größere Sicherheit von Mutter und Kind.
Selbstverständlich übernimmt die BKK die Kosten der ärztlichen Betreuung vor, bei und nach der Geburt. Wir bezahlen auch die Pflegekosten im Krankenhaus und zu Hause und stellen ggf. eine Haushaltshilfe zur Verfügung. Außerdem tragen wir die Kosten für eine Hebamme, für Medikamente und für Verband- und Heilmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung. Als BKK-Versicherte haben Sie keine Zuzahlung zu leisten.
Elternzeit
Sind Mutter und/oder Vater erwerbstätig, möchten aber ihr Kind in den ersten drei Lebensjahren selbst betreuen und erziehen, dann haben sie Anspruch auf Elternzeit. Die Eltern können entscheiden, ob sie beide gleichzeitig oder abwechselnd die Elternzeit wahrnehmen wollen.
Erziehungsgeld
Zum 1.1.2007 ersetzt das Elterngeld das Erziehungsgeld. Für alle Kinder, die bis einschließlich 31.12.2006 geboren wurden, gilt aber noch die alte Regelung über das Erziehungsgeld. Das neue Elterngeld richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Es gibt keine Einkommensgrenzen, sodass alle Eltern Elterngeld bekommen. Ausführliche Informationen zu Anspruch, Höhe und Dauer des Elterngelds/Erziehungsgelds erhalten Sie bei der für Ihr Bundesland zuständigen Antragstelle. Unter www.elterngeld.com kann man diese u. a. erfragen. Auch Ihre BKK hilft Ihnen gerne weiter.
Mutterschaftsgeld
Jede Frau, die zu Beginn der Mutterschutzfrist (in der Regel 6 Wochen vor der Entbindung) bei einer BKK versichert ist, erhält von ihr grundsätzlich Mutterschaftsgeld. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitsverhältnis besteht oder zuverlässig aufgelöst ist. Das Mutterschaftsgeld ist genauso hoch wie der bisherige durchschnittliche Nettoverdienst, darf aber pro Kalendertag 13,00 € nicht übersteigen. Eine ggf. verbleibende Differenz trägt der Arbeitgeber.
Das neue Betreuungsprogramm BKK MedPlus auf www.bkkmedplus.de bedeutet für viele Versicherte einen wichtigen Fortschritt.
Es bietet Menschen mit chronischen Erkrankungen die Möglichkeit, sich von ihrer BKK umfassend betreuen und beraten zu lassen.
Dies geschieht gemeinsam mit Ihrem vertrauten Arzt oder den medizinischen Einrichtungen, die sich bereits um Sie kümmern.
Auf www.bkkmedplus.de finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Disease management Programmen (DMP) wie "Diabetes mellitus Typ 1",
"Diabetes mellitus Typ 2", "Brustkrebs" oder "Koronare Herzkrankheit".